Berichte aus Vereinen und Partnerschaften

Wem gehört dein Fanshop? Fünf Muster in Deutschland und der Schweiz

Das Impressum nennt, wer unterschreibt, nicht, wer die Presse bedient. Fünf Betreiber-Muster im Fanshop, aus den Impressen von 13 Vereinen in zwei Ländern.

Veröffentlicht am 9 Min. Lesezeit
Read this article in English

Oktober, im Büro eines Vereins. Stefan betreut den Fanshop, und bis Monatsende soll er aufschreiben, was in der neuen Saison ins Wunschflock-Feld darf. Bevor er die erste Regel formuliert, will er wissen, wer sie am Ende anwendet. Also öffnet er das Impressum des eigenen Shops. Dort steht die Merchandising-Gesellschaft des Klubs. Zum Beflocken gehen die Trikots aber an einen Dienstleister, und der steht dort nicht.

Stefan ist eine erfundene Figur mit einer echten Frage. Wie weit die Antworten auseinanderliegen können, zeigen zwei öffentliche Seiten zum Hamburger SV.

Im Impressum des HSV-Fanshops steht die HSV Fußball AG & Co. KGaA, Uwe-Seeler-Allee 9, HRB 191603. Auf der Referenzseite der 004 GmbH aus Aschaffenburg steht "Hamburger SV, Kunde seit: 2021". In der Leistungsliste darunter steht "Veredelung & Personalisierung".

Beide Seiten sind öffentlich, und beide stimmen. Sie beantworten nur zwei verschiedene Fragen. Das Impressum nennt den Vertragspartner des Kunden. Die Referenzseite nennt den Betrieb, in dem das Trikot durch die Presse geht.

Wer unterschreibt, bedient nicht die Presse. Und wer die Presse bedient, entscheidet nicht unbedingt, was ins Wunschflock-Feld darf. Stefan braucht also mehr als einen Namen.

Wie andere Klubs das aufteilen, haben wir nachgelesen: in den Impressen von acht deutschen und fünf Schweizer Klub-Shops, dazu in einer Klubmeldung aus der Schweiz. Heraus kam eine Karte mit fünf Betreiber-Mustern, keine Rangliste. Sie beginnt mit dem, was auf keiner dieser Seiten steht.

Kein Impressum nennt die Presse

Keine der 13 Seiten beantwortet die Frage, um die es im Tagesgeschäft geht. Sie sagen, wer haftet und wer unterschreibt. Ein Impressum beantwortet die Haftungsfrage, nicht die Betriebsfrage.

Drei Fragen bleiben auf allen 13 Seiten offen, und es sind genau Stefans Fragen:

  • Wer gibt den Wunschnamen frei, der um 23 Uhr im Warenkorb landet?
  • Wer bedient die Presse tatsächlich?
  • Wer darf eine Regel ändern, ohne dass es einen Vertragsanhang braucht?

Im eigenen Haus sind diese Antworten schnell gegeben, öffentlich stehen sie nirgends. Und es sind drei verschiedene Antworten, nicht eine. Rechtsberatung ist das nicht: Wer die Vertretungsverhältnisse verbindlich braucht, zieht den Handelsregisterauszug.

Lange hat das niemanden gestört. Solange der Shop zwei Türen weiter saß, klärte ein Anruf die neue Saison, und alle drei Antworten trugen denselben Namen.

Wie viele Klubs die Frage heute beantworten müssen, zeigt eine zweite eigene Erhebung vom 18. Juli 2026. Von 244 aufgerufenen Trikot-Produktseiten der ersten beiden Ligen in sieben Ländern waren 194 erreichbar. 118 davon trugen einen bestätigten Konfigurator: in Deutschland 17 von 36 Klubs, in der Schweiz 13 von 22. Bei 50 Klubs blieb die Frage offen, weil keine Produktseite erreichbar war.

Wo ein Fan Name und Nummer eintippt, hat vorher jemand entschieden, was dieses Feld annimmt. In zwei Mustern sitzt diese Person im eigenen Haus.

Eigene Firma oder Verein: alles im Haus

Im ersten Muster ist der Shop eine eigene Firma. Im zweiten steht der Verein selbst im Impressum. Sechs der acht deutschen Shops nutzen diese beiden Formen.

Drei nennen eine eigene Merchandising-Gesellschaft: Werder Bremen Merchandising GmbH, FC St. Pauli Merchandising GmbH & Co. KG und SG Dynamo Dresden Merchandising GmbH. Drei nennen den eingetragenen Verein: 1. FSV Mainz 05 e.V., FC Gelsenkirchen-Schalke 04 e.V. und 1. FC Union Berlin e.V.

In der Schweiz ist die eigene Gesellschaft die Regel. Alle fünf gelesenen Klub-Shops führen eine AG oder SA, nachzulesen auf fcb.ch, shop.bscyb.ch, fcz.ch, servettefc.ch und fcsg.ch. Beim FC St. Gallen liegt der Shop sogar bei einer Schwestergesellschaft, die laut Klubseite auch Ticketing und Sponsoring führt.

In diesen beiden Mustern hätte Stefan es leicht. Wer über die Beflockung entscheidet, steht zwar in keinem Organigramm des Fußballbetriebs, aber Regel, Shop und Freigabe liegen auf einem Tisch. Mainz 05 schreibt seine Regel sogar öffentlich in sein Servicecenter:

"Wir behalten uns vor, individuelle Beflockungen mit Inhalten, die gegen die Werte des 1. FSV Mainz 05 verstoßen, nicht auszuführen"

Wie selten solche Sätze öffentlich stehen, zeigt unsere Bestandsaufnahme aus 66 Fanshops. Stefans Klub gehört aber zum dritten Muster, und dort liegen Regel und Presse in zwei Häusern.

Presse außer Haus, Regel im Haus

Die 004 GmbH aus Aschaffenburg führt auf ihrer Referenzseite acht Fußballklubs auf, jeweils mit Jahr und Leistungsumfang. Ein weiterer Eintrag von 2026 gehört einem Handballklub. Die acht Fußballklubs und ihr Startjahr:

Verein seit
1. FC Köln 2003
Hamburger SV 2021
Fortuna Düsseldorf 2019
FC Augsburg 2026
SC Freiburg 2024
SV Darmstadt 98 2024
Bayer 04 Leverkusen 2024
1. FC Kaiserslautern Juni 2025

"Betreiber" ist kein Zustand, sondern ein Umfang. Fünf der acht Klubs nehmen die Shop-Plattform mit Shop Management, drei nur IT-Anbindung, Customer Care und Fulfillment. In allen acht Zeilen steht im Fulfillment die "Veredelung & Personalisierung", in zweien davon als "Veredelung und Personalisierung". Ein Klub kann den eigenen Shop behalten und die Presse außer Haus haben.

Wie viel davon im Impressum steht, ist verschieden. Der Fanshop des 1. FC Köln nennt in seinem Impressum die 1. FC Köln GmbH & Co. KGaA und weiter unten unter "Logistik und Fulfillment" eine zweite 004-Gesellschaft.

Im HSV-Impressum steht dazu nichts. Die Ablehnungsregel für Beflockungen steht dort dagegen in den AGB des Shops, Abschnitt 5.2.

Der Klub schreibt die Regel. Die Presse steht in einem anderen Haus. Und wer hat die Regel angewendet?

Freigaben brauchen Datum und Namen

In diesem Muster hat die Freigabe zwei mögliche Hände: die des Klubs und die des Dienstleisters. Beides kommt vor, und beides ist vertretbar.

Im vergangenen November fragte jemand bei Stefan nach, wer einen bestimmten Namen freigegeben hatte. Niemand konnte es mehr sagen. Stefan suchte im eigenen Postfach, dann im Ticketsystem des Dienstleisters. Am Ende stand eine Erinnerung gegen eine andere.

Eine Freigabe ist eben ein Ereignis, kein Zustand: Sie passiert einmal, an einem Datum, durch eine Person.

kit.ink schreibt je Personalisierung eine Zeitleiste. Sie nennt jede Station mit Zeitpunkt und handelnder Person: angelegt, festgeschrieben, bestellt, geprüft, entschieden, von der Produktion abgeholt, gedruckt. Abgewiesene Versuche stehen mit drin, ebenso jedes System, das gelesen hat oder abgewiesen wurde.

Die Zeitleiste sagt nicht, wer im Klub entscheiden darf. Sie hält fest, wer entschieden hat. Wer Shop, Presse und Freigabe im selben Haus hat, braucht sie seltener, denn dort sitzt die Antwort am Nachbartisch. Im vierten Muster fehlt dieser Nachbartisch.

Modul-Shops schieben die Regel auf einen Produktplan

Das vierte Muster ist das am schlechtesten belegte. Es stützt sich auf zwei Berichte der Fachpresse aus 2022, und sie taugen als Hinweis, nicht als Beleg für einen einzelnen Verein.

Beide beschrieben ein Produkt von CTS EVENTIM Sports, stadionwelt.de am 2. September und sportplatzwelt.de am 28. November. Darin läuft der Fanshop als Modul derselben Plattform wie Ticketing und CRM. Als ersten Klub der neuen Generation nennen sie Hannover 96. Zum Funktionsumfang gehört ausdrücklich ein Trikotkonfigurator.

Der praktische Punkt bleibt trotzdem. Wo der Shop ein Modul ist, ist eine neue Regel für das Wunschflock-Feld kein Shop-Ticket. Sie wird ein Punkt auf einem Produktplan, und der Plan gehört jemand anderem.

Welches der fünf Muster das richtige ist, entscheidet diese Karte nicht. Wem der Zyklus seiner Plattform genügt, der hat hier nichts zu lösen. Wer die Entscheidung aus dem Zyklus lösen will, braucht einen eigenen Ort.

kit.ink sitzt an genau einer Stelle: zwischen dem Shop, der schon läuft, und der Produktion. Für Shopify gibt es dafür eine fertige Anbindung. Jedes andere Shop-System bindet den Konfigurator und die offene Schnittstelle selbst ein.

Kasse, Zahlung, Rückerstattung, Kundenkommunikation und Druckpartner bleiben dort, wo sie sind. Die Gestaltung des Trikots, die Prüfungen und die Druckunterlagen verantwortet kit.ink: Druckbild je Ansicht, Maßzeichnung, Druckanweisung und maschinenlesbare Beilage. Ein Produktionssystem holt diese Dateien ab. Eine fertige Anbindung an einen bestimmten Druckpartner gehört nicht dazu.

Bleibt ein letztes Muster, und es stellt eine andere Frage.

Ein Anbieter, viele Klubs, je eigene Regel

Das fünfte Muster gehört der Schweiz. Der FC Sion hält in einer eigenen Klubmeldung fest, dass er mit Onis Swiss seit 2012 verbunden ist. Onis Swiss bleibt "la société responsable du merchandising du club valaisan". Der Betrieb führt "la gestion de la boutique officielle, en ligne et au Stade de Tourbillon" weiter. Die Meldung nennt eine Verlängerung bis 2027.

Der Shop desselben Anbieters führt Dutzende weitere Schweizer Vereine aus mehreren Sportarten. Ein Anbieter, viele Klubs: dasselbe Muster wie in Deutschland, in einem kleineren Markt. Wie die Freigabe dort geregelt ist, steht auf keiner öffentlichen Seite.

Für jeden Betrieb, der für mehrere Klubs veredelt, gilt dieselbe Mechanik. Was der eine Verein durchwinkt, lehnt der nächste ab. Beide Regelwerke müssen getrennt bleiben, auch an einem Dienstagabend im August.

kit.ink hält einen unklaren Namen für eine menschliche Entscheidung zurück, statt ihn pauschal abzulehnen. Solange er liegt, kann kein Produktionssystem ihn lesen. Wie lange er wartet, steht in klaren Worten daneben. Läuft die Zeit ab, gibt nichts von allein frei.

Eine abgelehnte Schreibweise bleibt gemerkt. Taucht derselbe Text für denselben Verein wieder auf, geht er sofort an einen Menschen, mit der früheren Entscheidung daneben. Eine frühere Freigabe wird festgehalten und gibt von allein nichts frei.

Diese Prüfung liest Text: Namen, Nummern, Freitext. Das fertige Druckbild, Bilder und Sponsorenregeln sieht sie nicht. Und eine Entscheidung gilt für den Verein, für den sie gefallen ist, für keinen zweiten.

Wer pro Saison eine Handvoll Sonderwünsche bekommt, klärt sie weiter im Gespräch. Über alle fünf Muster hinweg bleiben dieselben drei Fragen offen, und Stefan muss sie bis Monatsende beantworten.

Drei Namen statt einem

Die Rechtsform sagt, wer unterschreibt, aber nicht, wer die Presse bedient. Sie sagt auch nichts darüber, wessen Regel am Ende auf dem Rücken landet. Genau das zeigt die Karte.

Ein Klub kann seinen Shop selbst betreiben und die Veredelung außer Haus haben. Er kann eine eigene GmbH führen und die Entscheidung trotzdem beim Vorstand lassen. Beides ist normal.

Ende Oktober ist Stefans Regel für das Wunschflock-Feld fertig. Darüber stehen drei Namen, nicht einer: wer freigibt, wer die Presse bedient, wer die Regel ändern darf.

Das Impressum des HSV und die Referenzseite der 004 GmbH stehen weiter nebeneinander im Netz, und beide stimmen. Der Fanshop gehört dem Klub. Die Entscheidung darüber, was auf den Rücken darf, gehört dem, der sie trifft.


kit.ink sitzt zwischen dem Shop, der schon läuft, und der Produktion, und hält je Personalisierung fest, wer wann entschieden hat.

Willst du sortieren, wo diese Entscheidung in deinem Klub heute liegt? Ein kurzes, unverbindliches Gespräch über den eigenen Aufbau ist der richtige Anfang. Wie eine Entscheidung aussieht, die nicht "sperren oder durchlassen" heißt, steht im Artikel über Prüfen statt Blockieren.

Die zitierten Seiten haben wir am 5. und 6. August 2026 abgerufen, die Referenzseite der 004 GmbH am 22. September 2026.